Abfallentsorgungsgebühren
Die Gemeinde Beelen betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Um die anfallenden Kosten decken zu können, erhebt sie Abfallentsorgungsgebühren.
Die jährliche Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung richtet sich nach der Größe der Restabfallbehälter.
Berechnet wird sie jährlich nach dem Liter-Volumen des Restabfallbehälters.
Folgende Abfallentsorgungsgebühren werden erhoben:
80 l | Gefäß inkl. Biotonne | 191,64 € |
80 l | Gefäß ohne Biotonne | 161,64 € |
120 l | Gefäß inkl. Biotonne | 287,52 € |
120 l | Gefäß ohne Biotonne | 257,52 € |
240 l | Gefäß inkl. Biotonne | 575,04 € |
240 l | Gefäß ohne Biotonne | 545,04 € |
Gebühr zusätzliches Gefäßvolumen; Windel-/Pflegevolumen | 24,00 € |
Wer ist gebührenpflichtig?
Gebührenpflichtig ist jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde Beelen liegenden Grundstücks, das dem Anschluss- und Benutzungszwang gemäß § 5 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Beelen vom 19.12.2018 in der derzeit geltenden Fassung unterliegt.