Eröffnung einer Gaststätte

Wer eine Gaststätte, ein Restaurant, Bistro oder Café betreiben möchte, muss es zunächst beim Bürgerservice Meldewesen als Gewerbe regulär anmelden. 

Soll an Ort und Stelle Alkohol ausgeschenkt werden, benötigt der Betreiber zusätzlich eine sogenannte  gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession) und muss in dieser Sache beim Ordnungsamt vorstellig werden.

Gaststättenangelegenheiten

Eröffnung einer Gaststätte

Wer eine Gaststätte, ein Restaurant, Bistro oder Café betreiben möchte, muss es zunächst beim Bürgerservice Meldewesen als Gewerbe regulär anmelden. 

Soll an Ort und Stelle Alkohol ausgeschenkt werden, benötigt der Betreiber zusätzlich eine sogenannte  gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession) und muss in dieser Sache beim Ordnungsamt vorstellig werden.

gaststättenrechtliche Erlaubnis, Konzession https://serviceportal.beelen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/373/show
Fachbereich Bürgerdienste
Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88

Frau

Kremkus

14

02586 887-14
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Herr

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14

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