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Fischereischeine
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Ausgestellt werden Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat. Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich. Bitte beachten Sie: Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat. Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich. Bitte beachten Sie: Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen.
Jede Person, die das 16. Lebensjahr erreicht und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einenJahres- oder Fünfjahresschein. In Ausnahmefällen erhalten auch Jugendliche ab 14 Jahren, welche die Fischereiprüfung bestanden haben, einen solchen Schein.
Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen gibt es bei uns im Bürgerservice.
Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Serviceportal des Kreisverwaltung.
Unterlagen
- ein aktuelles Lichtbild
- das Zeugnis über die Fischereiprüfung (bei Erstantrag, nicht erforderlich für Jugendfischereischein)
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass
Kosten
- Jugendfischereischein: 8,00 €
- 1-Jahres-Fischereischein: 16,00 €
- 5-Jahres-Fischereischein: 48,00 €
- Zweitausfertigung bei Verlust: 5,00 €
Zuständige Organisationseinheit
- Meldeamt
Warendorfer Straße 9
48361 Beelen
E-Mail: meldeamt@beelen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kremkus
Tel: 02586 887-11
E-Mail: kremkus@beelen.de
- Frau Hölker
Tel: 02586 887-12
E-Mail: hoelker@beelen.de
- Frau Huster
Tel: 02586 887-39
E-Mail: huster@beelen.de
Fischereischeine
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Ausgestellt werden Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat. Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich. Bitte beachten Sie: Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat. Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich. Bitte beachten Sie: Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen.
Jede Person, die das 16. Lebensjahr erreicht und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einenJahres- oder Fünfjahresschein. In Ausnahmefällen erhalten auch Jugendliche ab 14 Jahren, welche die Fischereiprüfung bestanden haben, einen solchen Schein.
Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen gibt es bei uns im Bürgerservice.
Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Serviceportal des Kreisverwaltung.
- ein aktuelles Lichtbild
- das Zeugnis über die Fischereiprüfung (bei Erstantrag, nicht erforderlich für Jugendfischereischein)
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass
- Jugendfischereischein: 8,00 €
- 1-Jahres-Fischereischein: 16,00 €
- 5-Jahres-Fischereischein: 48,00 €
- Zweitausfertigung bei Verlust: 5,00 €
Meldeamt
001 Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88
Frau
Kremkus
11
02586 887-11
kremkus@beelen.de
Frau
Hölker
11
02586 887-12
hoelker@beelen.de
Frau
Huster
11
02586 887-39
huster@beelen.de