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Untersuchungsberechtigungsschein
Beginnen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit für diese Untersuchung den Jugendlichen keine Kosten entstehen, können sie sich im Bürgerbüro einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen.
Die Kosten der Untersuchung trägt dann der Kreis Warendorf, Gesundheitsamt. Die Jugendlichen sind in der Arztwahl frei. Sie können die Untersuchung von einem Arzt ihres Vertrauens ausführen lassen und sind nicht verpflichtet, einen Betriebsarzt aufzusuchen.Unterlagen
Lichtbildausweis des Antragstellers
Kosten
Gebühren für den Untersuchungsberechtigungsschein werden nicht erhoben.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich Bürgerdienste
Warendorfer Straße 9
48361 Beelen
E-Mail: buergerdienste@beelen.de
Untersuchungsberechtigungsschein
Beginnen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit für diese Untersuchung den Jugendlichen keine Kosten entstehen, können sie sich im Bürgerbüro einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen.
Die Kosten der Untersuchung trägt dann der Kreis Warendorf, Gesundheitsamt. Die Jugendlichen sind in der Arztwahl frei. Sie können die Untersuchung von einem Arzt ihres Vertrauens ausführen lassen und sind nicht verpflichtet, einen Betriebsarzt aufzusuchen. Lichtbildausweis des Antragstellers Gebühren für den Untersuchungsberechtigungsschein werden nicht erhoben. https://serviceportal.beelen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/398/show Fachbereich Bürgerdienste
001 Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88