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Gaststättenangelegenheiten
Eröffnung einer Gaststätte
Wer eine Gaststätte, ein Restaurant, Bistro oder Café betreiben möchte, muss es zunächst beim Bürgerservice Meldewesen als Gewerbe regulär anmelden.
Soll an Ort und Stelle Alkohol ausgeschenkt werden, benötigt der Betreiber zusätzlich eine sogenannte gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession) und muss in dieser Sache beim Ordnungsamt vorstellig werden.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich Bürgerdienste
Warendorfer Straße 9
48361 Beelen
E-Mail: buergerdienste@beelen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Alshuth
Tel: 02586 887-14
E-Mail: alshuth@beelen.de
- Herr Goedeke
Tel: 02586 887-13
E-Mail: goedeke@beelen.de
Gaststättenangelegenheiten
Eröffnung einer Gaststätte
Wer eine Gaststätte, ein Restaurant, Bistro oder Café betreiben möchte, muss es zunächst beim Bürgerservice Meldewesen als Gewerbe regulär anmelden.
Soll an Ort und Stelle Alkohol ausgeschenkt werden, benötigt der Betreiber zusätzlich eine sogenannte gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession) und muss in dieser Sache beim Ordnungsamt vorstellig werden.
Fachbereich Bürgerdienste
001 Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88
Frau
Alshuth
14
02586 887-14
alshuth@beelen.de
Herr
Goedeke
14
02586 887-13
goedeke@beelen.de