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Wohnungsgeberbescheinigung
Seit dem 1. November 2015 müssen Wohnungsgeber meldepflichtigen Personen schriftlich mit der sogenannten Wohnungsgeberbescheinigung den Ein- oder Auszug bestätigen.
Mit dem Ausfüllen der Bescheinigung sind die Wohnungsgeber in der Pflicht, bei der An- und Abmeldung der meldepflichtigen Person beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person (Hausverwalter zum Beispiel) – muss dem Meldepflichtigen den Ein- beziehungsweise Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen.
Der Gesetzgeber erhofft sich von dieser Regelung eine Erschwerung von Scheinanmeldungen. Fehlt die Bescheinigung oder ist sie fehlerhaft ausgefüllt, droht beiden Seiten ein hohes Bußgeld.
Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers/Vermieters
- Einzugdatum oder
- Auszugdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Hier geht es zum Antrag: Wohnungsgeberbescheinigung
Kosten
Es entstehen keine Gebühren.
Zuständige Organisationseinheit
- Meldeamt
Warendorfer Straße 9
48361 Beelen
E-Mail: meldeamt@beelen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kremkus
Tel: 02586 887-11
E-Mail: kremkus@beelen.de
- Frau Huster
Tel: 02586 887-39
E-Mail: huster@beelen.de
- Frau Hölker
Tel: 02586 887-12
E-Mail: hoelker@beelen.de
Seit dem 1. November 2015 müssen Wohnungsgeber meldepflichtigen Personen schriftlich mit der sogenannten Wohnungsgeberbescheinigung den Ein- oder Auszug bestätigen.
Mit dem Ausfüllen der Bescheinigung sind die Wohnungsgeber in der Pflicht, bei der An- und Abmeldung der meldepflichtigen Person beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person (Hausverwalter zum Beispiel) – muss dem Meldepflichtigen den Ein- beziehungsweise Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen.
Der Gesetzgeber erhofft sich von dieser Regelung eine Erschwerung von Scheinanmeldungen. Fehlt die Bescheinigung oder ist sie fehlerhaft ausgefüllt, droht beiden Seiten ein hohes Bußgeld.
Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers/Vermieters
- Einzugdatum oder
- Auszugdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Hier geht es zum Antrag: Wohnungsgeberbescheinigung
Es entstehen keine Gebühren.
Anmeldung ihres Wohnsitzes, Umzug https://serviceportal.beelen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/332/showFrau
Kremkus
11
Frau
Huster
11
Frau
Hölker
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