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Leichenpass
Einen Leichenpass benötigen die Angehörigen eines Verstorbenen, wenn er von Deutschland aus ins Ausland zwecks Beisetzung überführt werden soll. Das Dokument stellt das Standesamt aus, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Soll der Verstorbene lediglich in ein anderes Bundesland gebracht werden, reicht die Todesbescheinigung beziehungsweise die Sterbeurkunde aus – sofern es in den jeweiligen Bundesländern, auch in solchen, die man während der Überführung durchfährt, Pflicht ist.
Soll der Verstorbene lediglich in ein anderes Bundesland gebracht werden, reicht die Todesbescheinigung beziehungsweise die Sterbeurkunde aus – sofern es in den jeweiligen Bundesländern, auch in solchen, die man während der Überführung durchfährt, Pflicht ist.
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses beträgt 15 Euro.
In der Regel sind es die Bestatter, die den Leichenpass beim zuständigen Standesamt beantragen.
In der Regel sind es die Bestatter, die den Leichenpass beim zuständigen Standesamt beantragen.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich Bürgerdienste
Warendorfer Straße 9
48361 Beelen
E-Mail: meldeamt@beelen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Klassen
Tel: 02586 887-29
E-Mail: klassen@beelen.de
Leichenpass Einen Leichenpass benötigen die Angehörigen eines Verstorbenen, wenn er von Deutschland aus ins Ausland zwecks Beisetzung überführt werden soll. Das Dokument stellt das Standesamt aus, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Soll der Verstorbene lediglich in ein anderes Bundesland gebracht werden, reicht die Todesbescheinigung beziehungsweise die Sterbeurkunde aus – sofern es in den jeweiligen Bundesländern, auch in solchen, die man während der Überführung durchfährt, Pflicht ist. Die Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses beträgt 15 Euro.
In der Regel sind es die Bestatter, die den Leichenpass beim zuständigen Standesamt beantragen. https://serviceportal.beelen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/316/show
Soll der Verstorbene lediglich in ein anderes Bundesland gebracht werden, reicht die Todesbescheinigung beziehungsweise die Sterbeurkunde aus – sofern es in den jeweiligen Bundesländern, auch in solchen, die man während der Überführung durchfährt, Pflicht ist. Die Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses beträgt 15 Euro.
In der Regel sind es die Bestatter, die den Leichenpass beim zuständigen Standesamt beantragen. https://serviceportal.beelen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/316/show
Fachbereich Bürgerdienste
001 Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88
Frau
Klassen
29
02586 887-29
klassen@beelen.de