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Grundbesitzabgaben
Grundsteuern, Abfallentsorgungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren und Gewässergebühren sind sogenannte Grundbesitzabgaben.
Die Gemeindeverwaltung erteilt einmal im Jahr einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.
Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Satzungen.
Die Gemeindeverwaltung erteilt einmal im Jahr einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.
Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Satzungen.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich Zentrale Verwaltung
Warendorfer Straße 9
48361 Beelen
E-Mail: zentrale-verwaltung@beelen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Hofene
Tel: 02586 887-35
E-Mail: hofene@beelen.de
Grundbesitzabgaben Grundsteuern, Abfallentsorgungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren und Gewässergebühren sind sogenannte Grundbesitzabgaben.
Die Gemeindeverwaltung erteilt einmal im Jahr einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.
Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Satzungen. https://serviceportal.beelen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/292/show
Die Gemeindeverwaltung erteilt einmal im Jahr einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.
Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Satzungen. https://serviceportal.beelen.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/292/show
Fachbereich Zentrale Verwaltung
001 Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88
Frau
Hofene
35
02586 887-35
hofene@beelen.de