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Grundbesitzabgaben
Grundsteuern, Abfallentsorgungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren und Gewässergebühren sind sogenannte Grundbesitzabgaben.
Die Gemeindeverwaltung erteilt einmal im Jahr einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.
Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Satzungen.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachbereich Zentrale Verwaltung
Warendorfer Straße 9
48361 Beelen
E-Mail: zentrale-verwaltung@beelen.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Schneider
Tel: 02586 887-35
E-Mail: schneider@beelen.de
Grundbesitzabgaben
Grundsteuern, Abfallentsorgungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren und Gewässergebühren sind sogenannte Grundbesitzabgaben.
Die Gemeindeverwaltung erteilt einmal im Jahr einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.
Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Satzungen.
Fachbereich Zentrale Verwaltung
001 Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88
Frau
Schneider
36
02586 887-35
schneider@beelen.de