Dem Fachbereich 1 Zentrale Verwaltung sind unter anderem die Finanzbuch- haltung und die Gemeindekasse (Zahlungsabwicklung) zugeordnet.

Die Finanzbuchhaltung beinhaltet die

  • Geschäftsbuchführung (Verbuchung aller Geschäftsvorfälle, Unterstützung bei Inventuren, die Erstellung der Jahresabschlüsse, Erstellung der Gesamtabschlüsse sowie die Erstellung des Haushaltsplanes.

Die Gemeindekasse beinhaltet die

  • Zahlungsabwicklung (Verbuchung aller Einnahmen und Ausgaben, Mahn- und Vollstreckungswesen), Mitwirken bei der Erstellung des Jahresabschlusses.

In der Gemeindekasse laufen zudem die Zahlungen auf, die Sie an die Gemeinde Beelen leisten müssen wie zum Beispiel Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühren oder die Kosten für die Abfallbeseitigung.

Wiederkehrende Zahlungen können einfach im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Gemeindekasse die regelmäßigen Zahlungstermine für Zahlungspflichtige überwacht und Forderungsbeträge rechtzeitig von dem benannten Konto einzieht. 
Der zu zahlende Betrag wird zum Fälligkeitstermin oder dem darauffolgenden Bankarbeitstag nach Fälligkeit in der korrekten Betragshöhe von dem angegebenen Bankkonto abgebucht. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung. Ebenso werden aus Nach- und oder Neuveranlagungen entstandene Guthaben fristgerecht erstattet.

Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.

Das Formular (SEPA-Lastschriftmandat) finden Sie im Bereich Dokumente.

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Zahlungsverkehr oder den Einzug von Steuern und Gebühren via SEPA-Lastschriftmandat haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindekasse.

Während sich das SEPA-Verfahren für wiederkehrende Zahlungen an uns aufs Beste geeignet ist, bietet sich für einmalige Zahlungen die gewohnte Banküberweisung an. Im Folgenden finden Sie unsere Bankverbindungen:

Bankverbindungen der Gemeindekasse Beelen:

Sparkasse Münsterland Ost
BIC:    WELADED1MST 
IBAN: DE69 4005 0150 0001 0405 00

Volksbank eG
BIC:    GENODEM1AHL  
IBAN: DE27 4126 2501 0702 7775 00

Wenn Sie eigene Überweisungsträger benutzen oder per Online-Banking bezahlen, dann geben Sie als Verwendungszweck unbedingt das Kassenzeichen an. Sie finden es sowohl auf der Zahlungsaufforderung als auch im Leistungsbescheid.

Ist ein Zahlungseingang auf ein Konto der Gemeinde Beelen wegen fehlender Angaben nicht zweifelsfrei zuzuordnen, so wird der Betrag umgehend wieder an den Zahlungsabsender zurückerstattet. Dies kann zur Folge haben, dass hierdurch ein Zahlungspflichtiger wegen Überschreitung der Fälligkeit ungewollt in Zahlungsverzug gerät und gegebenenfalls der Umstand weitere Kosten auf sich zieht.

Zahlungen an die Gemeinde Beelen

Dem Fachbereich 1 Zentrale Verwaltung sind unter anderem die Finanzbuch- haltung und die Gemeindekasse (Zahlungsabwicklung) zugeordnet.

Die Finanzbuchhaltung beinhaltet die

  • Geschäftsbuchführung (Verbuchung aller Geschäftsvorfälle, Unterstützung bei Inventuren, die Erstellung der Jahresabschlüsse, Erstellung der Gesamtabschlüsse sowie die Erstellung des Haushaltsplanes.

Die Gemeindekasse beinhaltet die

  • Zahlungsabwicklung (Verbuchung aller Einnahmen und Ausgaben, Mahn- und Vollstreckungswesen), Mitwirken bei der Erstellung des Jahresabschlusses.

In der Gemeindekasse laufen zudem die Zahlungen auf, die Sie an die Gemeinde Beelen leisten müssen wie zum Beispiel Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühren oder die Kosten für die Abfallbeseitigung.

Wiederkehrende Zahlungen können einfach im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Gemeindekasse die regelmäßigen Zahlungstermine für Zahlungspflichtige überwacht und Forderungsbeträge rechtzeitig von dem benannten Konto einzieht. 
Der zu zahlende Betrag wird zum Fälligkeitstermin oder dem darauffolgenden Bankarbeitstag nach Fälligkeit in der korrekten Betragshöhe von dem angegebenen Bankkonto abgebucht. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung. Ebenso werden aus Nach- und oder Neuveranlagungen entstandene Guthaben fristgerecht erstattet.

Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.

Das Formular (SEPA-Lastschriftmandat) finden Sie im Bereich Dokumente.

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Zahlungsverkehr oder den Einzug von Steuern und Gebühren via SEPA-Lastschriftmandat haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindekasse.

Während sich das SEPA-Verfahren für wiederkehrende Zahlungen an uns aufs Beste geeignet ist, bietet sich für einmalige Zahlungen die gewohnte Banküberweisung an. Im Folgenden finden Sie unsere Bankverbindungen:

Bankverbindungen der Gemeindekasse Beelen:

Sparkasse Münsterland Ost
BIC:    WELADED1MST 
IBAN: DE69 4005 0150 0001 0405 00

Volksbank eG
BIC:    GENODEM1AHL  
IBAN: DE27 4126 2501 0702 7775 00

Wenn Sie eigene Überweisungsträger benutzen oder per Online-Banking bezahlen, dann geben Sie als Verwendungszweck unbedingt das Kassenzeichen an. Sie finden es sowohl auf der Zahlungsaufforderung als auch im Leistungsbescheid.

Ist ein Zahlungseingang auf ein Konto der Gemeinde Beelen wegen fehlender Angaben nicht zweifelsfrei zuzuordnen, so wird der Betrag umgehend wieder an den Zahlungsabsender zurückerstattet. Dies kann zur Folge haben, dass hierdurch ein Zahlungspflichtiger wegen Überschreitung der Fälligkeit ungewollt in Zahlungsverzug gerät und gegebenenfalls der Umstand weitere Kosten auf sich zieht.

Bankverbindungen der Gemeinde Beelen https://serviceportal.beelen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/594/show
Fachbereich Zentrale Verwaltung
Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88

Herr

Kohlhaas

37

02586 887-37
kohlhaas@beelen.de