Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es gibt vier verschiedene Führungszeugnisse: Wird es für persönliche Belange Zwecke – zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt, ist es ein Privatführungszeugnis.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.
Das „erweiterte Führungszeugnis” benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich (z. B. Kindergarten, Schule, Sportverein) tätig werden wollen. Der zukünftige Arbeitgeber stellt für die Beantragung eine entsprechende Bescheinigung aus, die Sie bei uns vorlegen müssen.
Das europäische Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Dieses Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.
Bearbeitungsdauer
In der Regel dauert es zwei bis drei Wochen, bis das Führungszeugnis ausgestellt ist. Bei einem Europäischen Führungszeugnis ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa 20 Werktagen zu rechnen.
In der Regel dauert es zwei bis drei Wochen, bis das Führungszeugnis ausgestellt ist. Bei einem Europäischen Führungszeugnis ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa 20 Werktagen zu rechnen.
Unterlagen
Das Führungszeugnis ist durch die betreffende Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgerservice (Meldewesen) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz als ausstellender Behörde zu beantragen. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Kosten
- Die Kosten für die Beantragung eines Führungszeugnisses betragen 13 €.