Asylbewerber/innen erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen. Ihre Versorgung, die den Grundbedarf sichert, regelt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Es gilt für Asylbewerber/innen, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Ausländer/innen, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen. 

Folgende Leistungen sind vorgesehen:

Grundleistungen für

  • Ernährung
  • Unterkunft
  • Heizung
  • Kleidung
  • Gesundheits- und Körperpflege
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
  • Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen

Die Grundleistungen werden als Sachleistungen bereitgestellt. Hiervon kann – soweit nötig – abgewichen werden, wenn der/die Asylbewerberin nicht in einer Aufnahmeeinrichtung (Gemeinschaftsunterkunft) untergebracht ist.

Rechtsgrundlagen allgemein

 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Asylbewerberleistungsgesetz

Asylbewerber/innen erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen. Ihre Versorgung, die den Grundbedarf sichert, regelt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Es gilt für Asylbewerber/innen, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Ausländer/innen, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen. 

Folgende Leistungen sind vorgesehen:

Grundleistungen für

  • Ernährung
  • Unterkunft
  • Heizung
  • Kleidung
  • Gesundheits- und Körperpflege
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
  • Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen

Die Grundleistungen werden als Sachleistungen bereitgestellt. Hiervon kann – soweit nötig – abgewichen werden, wenn der/die Asylbewerberin nicht in einer Aufnahmeeinrichtung (Gemeinschaftsunterkunft) untergebracht ist.

Rechtsgrundlagen allgemein

 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Grundleistungen https://serviceportal.beelen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/554/show
Fachbereich Bürgerdienste
Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88

Frau

Kremkus

14

02586 887-14
kremkus@beelen.de