Asylbewerberleistungsgesetz
Asylbewerber/innen erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen. Ihre Versorgung, die den Grundbedarf sichert, regelt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Es gilt für Asylbewerber/innen, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Ausländer/innen, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen.
Folgende Leistungen sind vorgesehen:
Grundleistungen für
- Ernährung
- Unterkunft
- Heizung
- Kleidung
- Gesundheits- und Körperpflege
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt
- Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen
Die Grundleistungen werden als Sachleistungen bereitgestellt. Hiervon kann – soweit nötig – abgewichen werden, wenn der/die Asylbewerberin nicht in einer Aufnahmeeinrichtung (Gemeinschaftsunterkunft) untergebracht ist.