Sie ziehen nach Beelen? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei uns anmelden. 
Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Tag Ihres Einzugs. Die Anmeldung sollte persönlich erfolgen.
Bei Familien genügt es jedoch, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht und die Ausweisdokumente aller Familienmitglieder zur Anmeldung vorlegt.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Dazu werden eine Vollmacht und die Ausweisdokumente der/des Meldepflichtigen benötigt.
Außerdem muss der Vertreter sich selbst ausweisen können und in der Lage sein, über die Meldepflichtige/den Meldepflichtigen alle erforderlichen Auskünfte, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung), erteilen zu können.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen.
Bei Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Meldepflicht bei der Betreuungsperson. In diesen Fällen ist die Bestellung/der Gerichtsbeschluss mit vorzulegen.

Unterlagen

Für Ihre Anmeldung bei uns benötigen Sie:
  • Personalausweis oder den
  • Reisepass, falls vorhanden oder wenn Sie keinen Personalausweis besitzen. Auch im Reisepass wird der aktuelle Wohnort eingetragen
  • wenn Sie aus dem Ausland zuziehen Ihren Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • seit dem 1. November 2015 außerdem die Wohnungsgeberbescheinigung
Anmeldung Ihres Wohnsitzes
Sie ziehen nach Beelen? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei uns anmelden. 
Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Tag Ihres Einzugs. Die Anmeldung sollte persönlich erfolgen.
Bei Familien genügt es jedoch, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht und die Ausweisdokumente aller Familienmitglieder zur Anmeldung vorlegt.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Dazu werden eine Vollmacht und die Ausweisdokumente der/des Meldepflichtigen benötigt.
Außerdem muss der Vertreter sich selbst ausweisen können und in der Lage sein, über die Meldepflichtige/den Meldepflichtigen alle erforderlichen Auskünfte, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung), erteilen zu können.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen.
Bei Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Meldepflicht bei der Betreuungsperson. In diesen Fällen ist die Bestellung/der Gerichtsbeschluss mit vorzulegen.
Für Ihre Anmeldung bei uns benötigen Sie:
  • Personalausweis oder den
  • Reisepass, falls vorhanden oder wenn Sie keinen Personalausweis besitzen. Auch im Reisepass wird der aktuelle Wohnort eingetragen
  • wenn Sie aus dem Ausland zuziehen Ihren Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • seit dem 1. November 2015 außerdem die Wohnungsgeberbescheinigung
Wohnung anmelden, Wohnsitzanmeldung, Zuzug https://serviceportal.beelen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/552/show
Meldeamt
Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88

Frau

Lepper

11

02586 887-11
lepper@beelen.de

Frau

Hölker

12

02586 887-12
hoelker@beelen.de

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Huster

11

02586 887-39
huster@beelen.de

Frau

Kemper

02586 887-0
kemper@beelen.de
Fachbereich Bürgerdienste
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