Beim Ordnungsamt unserer Gemeinde angesiedelt, kümmert sich die Bußgeldstelle unter anderem um die Überwachung des ruhenden Verkehrs, während die Verkehrsüberwachung in Sachen Geschwindigkeitskontrollen beim Kreis Warendorf bzw. der Polizei liegt.   

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes überprüfen regelmäßig den ruhenden Verkehr. Sie kontrollieren, ob die Fahrzeuge da abgestellt sind, wo sie parken dürfen und ob gegebenenfalls die Parkscheibe ordnungsgemäß hinter der Windschutzscheibe platziert wird. 
Im Ortskern ist das Tempo auf 50, 30 oder 10 km/h (verkehrsberuhigter Bereich) begrenzt. 
Ist die Zeit auf Parkflächen mit Parkscheibenpflicht überschritten oder liegt keine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe, sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes angehalten, je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungs- oder Bußgeld zu erheben.

Das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen ist ausschließlich auf ausgewiesenen Parkflächen erlaubt!

Das Knöllchen muss bei der Gemeindekasse innerhalb einer Woche beglichen werden. 

In besonderen Fällen dürfen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch das Abschleppen des Fahrzeugs veranlassen. Zum Beispiel dann, wenn Fahrzeuge Parkplätze für außergewöhnlich Gehbehinderte blockieren, Geh- und Radwege so zustellen, dass ein Kinderwagen nicht mehr passieren kann, eine Ladezone behindern oder in einer Feuerwehrzufahrt abgestellt sind. 
Diese Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.Der betroffene Fahrzeugführer/Fahrzeughalter kann entweder bei der Gemeinde Beelen unter der Rufnummer (02586) 88711 oder nach Dienstschluss bei der Kreispolizeibehörde in Warendorf unter der Rufnummer (02581) 6000 erfragen, wo er sein Fahrzeug wieder abholen kann. 

Wenn Sie das Auto beim Abschleppunternehmen abholen müssen, sollten Sie folgendes bereithalten: 

  • Ihren Personalausweis
  • den Fahrzeugschein des abgeschleppten Autos

Bußgeldstelle

Beim Ordnungsamt unserer Gemeinde angesiedelt, kümmert sich die Bußgeldstelle unter anderem um die Überwachung des ruhenden Verkehrs, während die Verkehrsüberwachung in Sachen Geschwindigkeitskontrollen beim Kreis Warendorf bzw. der Polizei liegt.   

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes überprüfen regelmäßig den ruhenden Verkehr. Sie kontrollieren, ob die Fahrzeuge da abgestellt sind, wo sie parken dürfen und ob gegebenenfalls die Parkscheibe ordnungsgemäß hinter der Windschutzscheibe platziert wird. 
Im Ortskern ist das Tempo auf 50, 30 oder 10 km/h (verkehrsberuhigter Bereich) begrenzt. 
Ist die Zeit auf Parkflächen mit Parkscheibenpflicht überschritten oder liegt keine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe, sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes angehalten, je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungs- oder Bußgeld zu erheben.

Das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen ist ausschließlich auf ausgewiesenen Parkflächen erlaubt!

Das Knöllchen muss bei der Gemeindekasse innerhalb einer Woche beglichen werden. 

In besonderen Fällen dürfen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch das Abschleppen des Fahrzeugs veranlassen. Zum Beispiel dann, wenn Fahrzeuge Parkplätze für außergewöhnlich Gehbehinderte blockieren, Geh- und Radwege so zustellen, dass ein Kinderwagen nicht mehr passieren kann, eine Ladezone behindern oder in einer Feuerwehrzufahrt abgestellt sind. 
Diese Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.Der betroffene Fahrzeugführer/Fahrzeughalter kann entweder bei der Gemeinde Beelen unter der Rufnummer (02586) 88711 oder nach Dienstschluss bei der Kreispolizeibehörde in Warendorf unter der Rufnummer (02581) 6000 erfragen, wo er sein Fahrzeug wieder abholen kann. 

Wenn Sie das Auto beim Abschleppunternehmen abholen müssen, sollten Sie folgendes bereithalten: 

  • Ihren Personalausweis
  • den Fahrzeugschein des abgeschleppten Autos
Überwachung des ruhenden Verkehrs https://serviceportal.beelen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/551/show
Fachbereich Bürgerdienste
Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88

Frau

Kremkus

14

02586 887-14
kremkus@beelen.de