Die Gemeinde Beelen betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Um die anfallenden Kosten decken zu können, erhebt sie Abfallentsorgungsgebühren. 

Die jährliche Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung richtet sich nach der Größe der Restabfallbehälter.

Berechnet wird sie jährlich nach dem Liter-Volumen des Restabfallbehälters.

Folgende Abfallentsorgungsgebühren werden erhoben:

80 l   Gefäß inkl. Biotonne 191,64 €
80 l   Gefäß ohne Biotonne 161,64 €
120 l   Gefäß inkl. Biotonne 287,52 €
120 l   Gefäß ohne Biotonne 257,52 €
240 l   Gefäß inkl. Biotonne 575,04 €
240 l   Gefäß ohne Biotonne 545,04 €
  Gebühr zusätzliches Gefäßvolumen; Windel-/Pflegevolumen             24,00 €

Wer ist gebührenpflichtig?

Gebührenpflichtig ist jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde Beelen liegenden Grundstücks, das dem Anschluss- und Benutzungszwang gemäß § 5 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Beelen vom 19.12.2018 in der derzeit geltenden Fassung unterliegt.

Zuständige Stelle

Fachbereich Bauen und Wohnen
Warendorfer Straße 9
48361 Beelen

Ansprechpartner