Die  einfache Meldebescheinigung dient als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden. Aus der Meldebescheinigung geht hervor, wer wo gemeldet ist. Einzelheiten, wie zum Beispiel die Konfession oder der Familienstand, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.  
Die  erweiterte Meldebescheinigung ergänzt die einfache Meldebescheinigung um solche Daten wie Familienstand oder die Staatsangehörigkeit. Die erweiterte Meldebescheinigung benötigen Sie zum Beispiel zur Vorlage beim Standesamt, wenn Sie eine Ehe schließen möchten.
 

Kosten

Die Kosten für die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung belaufen sich jeweils auf 9,00 €.

Aufenthaltsbescheinigung (= Meldebescheinigung)
Die  einfache Meldebescheinigung dient als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden. Aus der Meldebescheinigung geht hervor, wer wo gemeldet ist. Einzelheiten, wie zum Beispiel die Konfession oder der Familienstand, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.  
Die  erweiterte Meldebescheinigung ergänzt die einfache Meldebescheinigung um solche Daten wie Familienstand oder die Staatsangehörigkeit. Die erweiterte Meldebescheinigung benötigen Sie zum Beispiel zur Vorlage beim Standesamt, wenn Sie eine Ehe schließen möchten.
 

Die Kosten für die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung belaufen sich jeweils auf 9,00 €.

Meldebescheinigung https://serviceportal.beelen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/518/show
Meldeamt
Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88

Frau

Lepper

11

02586 887-11
lepper@beelen.de

Frau

Huster

11

02586 887-39
huster@beelen.de

Frau

Hölker

12

02586 887-12
hoelker@beelen.de