Diese Unfälle, die beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geschehen, können zu erheblichen wasserwirtschaftlichen Problemen und schädlichen Bodenveränderungen führen. Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des Bodens, der Anlagen für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sowie zur Abwehr der sonstigen Gefahren für die Allgemeinheit müssen im Schadensfall unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen und gegebenenfalls Alarm ausgelöst werden. 
Typische Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind zum Beispiel 

  • Überfüllung bei Heizölbetankung
  • Ölverunreinigung auf Gewässern
  • Verkehrsunfälle mit Austreten von Kraftstoff oder Transportgut
  • Leckagen an Behältern mit wassergefährdenden Stoffen

Meldepflicht im Schadensfall

Treten wassergefährdende Stoffe aus einer Anlage aus und ist zu befürchten, dass diese in ein oberirdisches Gewässer, in den Untergrund oder in die Kanalisation eindringen, so ist dies unverzüglich anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist, wer die Anlage betreibt, instand setzt, reinigt oder prüft. 

Ansprechpartner im Schadensfall

Tagsüber sollte die Meldung zunächst bei uns, dem Fachbereich 2 – Ordnungswesen – erfolgen. Außerhalb der regulären Arbeitszeit wird die Rufbereitschaft der Unteren Wasserbehörde des Kreises Warendorfs durch die Kreisleitstelle Feuerwehr (Notruf 112) informiert, die rund um die Uhr erreichbar ist. 

Inhalt der Meldung: Wann – Was – Wo

Wird ein Schadensfall gemeldet, sollte die Meldung diese Informationen enthalten: 

  • Wann ist der Schaden eingetreten? (Datum, Uhrzeit)
  • Was ist passiert? Ereignisbeschreibung (Austritt von Flüssigkeit, Verkehrsunfall, ...)
  • Welcher Stoff, Menge? (Schadensbeschreibung: Boden, Gewässer, Kanalisation ... verunreinigt)
  • Wo ist es passiert? (Adresse, Firma, Lagebeschreibung)

Sofortmaß- und Sanierungsmaßnahmen

Sofortmaßnahmen sollen das Austreten, Ausbreiten und Versickern umweltgefährdender Stoffe sowie das Entstehen weiterer Schäden verhindern. 
Sie werden durch die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde veranlasst und in den meisten Fällen in Zusammenarbeit mit uns und der Feuerwehr durchgeführt. 
Sanierungsmaßnahmen haben das Ziel, die ausgetretenen Stoffe durch weitere notwendige Schritte unschädlich zu machen. 

Sanierungsmaßnahmen sind  unter anderem: 

  • Ausheben des verunreinigten Erdreichs
  • Reinigen von Drainagen, Schmutz- und Regenwasserkanälen
  • Abpumpen von verunreinigtem Grundwasser. 

Öl- oder Giftunfälle

Diese Unfälle, die beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geschehen, können zu erheblichen wasserwirtschaftlichen Problemen und schädlichen Bodenveränderungen führen. Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des Bodens, der Anlagen für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sowie zur Abwehr der sonstigen Gefahren für die Allgemeinheit müssen im Schadensfall unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen und gegebenenfalls Alarm ausgelöst werden. 
Typische Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind zum Beispiel 

  • Überfüllung bei Heizölbetankung
  • Ölverunreinigung auf Gewässern
  • Verkehrsunfälle mit Austreten von Kraftstoff oder Transportgut
  • Leckagen an Behältern mit wassergefährdenden Stoffen

Meldepflicht im Schadensfall

Treten wassergefährdende Stoffe aus einer Anlage aus und ist zu befürchten, dass diese in ein oberirdisches Gewässer, in den Untergrund oder in die Kanalisation eindringen, so ist dies unverzüglich anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist, wer die Anlage betreibt, instand setzt, reinigt oder prüft. 

Ansprechpartner im Schadensfall

Tagsüber sollte die Meldung zunächst bei uns, dem Fachbereich 2 – Ordnungswesen – erfolgen. Außerhalb der regulären Arbeitszeit wird die Rufbereitschaft der Unteren Wasserbehörde des Kreises Warendorfs durch die Kreisleitstelle Feuerwehr (Notruf 112) informiert, die rund um die Uhr erreichbar ist. 

Inhalt der Meldung: Wann – Was – Wo

Wird ein Schadensfall gemeldet, sollte die Meldung diese Informationen enthalten: 

  • Wann ist der Schaden eingetreten? (Datum, Uhrzeit)
  • Was ist passiert? Ereignisbeschreibung (Austritt von Flüssigkeit, Verkehrsunfall, ...)
  • Welcher Stoff, Menge? (Schadensbeschreibung: Boden, Gewässer, Kanalisation ... verunreinigt)
  • Wo ist es passiert? (Adresse, Firma, Lagebeschreibung)

Sofortmaß- und Sanierungsmaßnahmen

Sofortmaßnahmen sollen das Austreten, Ausbreiten und Versickern umweltgefährdender Stoffe sowie das Entstehen weiterer Schäden verhindern. 
Sie werden durch die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde veranlasst und in den meisten Fällen in Zusammenarbeit mit uns und der Feuerwehr durchgeführt. 
Sanierungsmaßnahmen haben das Ziel, die ausgetretenen Stoffe durch weitere notwendige Schritte unschädlich zu machen. 

Sanierungsmaßnahmen sind  unter anderem: 

  • Ausheben des verunreinigten Erdreichs
  • Reinigen von Drainagen, Schmutz- und Regenwasserkanälen
  • Abpumpen von verunreinigtem Grundwasser. 
Giftunfälle https://serviceportal.beelen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/510/show
Fachbereich Bürgerdienste
Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88

Frau

Kremkus

14

02586 887-14
kremkus@beelen.de

Herr

Goedeke

14

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