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Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber (ab dem 12. Lebensjahr) erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen.

Wo Sie die Fischerprüfung ablegen können, erfahren Sie im Serviceportal des Kreisverwaltung.

Wichtig: Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Alle weiteren Informationen und Gebühren entnehmen Sie bitte dem Serviceportal NRW.


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