Untersuchungsberechtigungsschein
Beginnen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungs- verhältnis, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unter- ziehen.
Hier können Sie ein Untersuchungsberechtigungsschei beantragen: Untersuchungsberechtigungsschein.
Sollten Sie Unterstützung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich ein Erklärungsvideo anzusehen.
Erforderliche Unterlagen
Es ist erforderlich, dass der Antragsteller oder die erziehungsberechtigte Person über einen Personalausweis mit freigegebener Online-Funktion verfügt.
Kosten
Gebühren für den Untersuchungsberechtigungsschein werden nicht erhoben.