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Beginnen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungs- verhältnis, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unter- ziehen.
Hier können Sie ein Untersuchungsberechtigungsschei beantragen: Untersuchungsberechtigungsschein.
Sollten Sie Unterstützung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich ein Erklärungsvideo anzusehen.

Erforderliche Unterlagen

Es ist erforderlich, dass der Antragsteller oder die erziehungsberechtigte Person über einen Personalausweis mit freigegebener Online-Funktion verfügt.

Kosten

Gebühren für den Untersuchungsberechtigungsschein werden nicht erhoben.

Zuständige Stelle