Beginnen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Hier können Sie ein Untersuchungsberechtigungsschei beantragen: Untersuchungsberechtigungsschein.
Sollten Sie Unterstützung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich ein Erklärungsvideo anzusehen.

Unterlagen

Es ist erforderlich, dass der Antragsteller oder die erziehungsberechtigte Person über einen Personalausweis mit freigegebener Online-Funktion verfügt.

Kosten

Gebühren für den Untersuchungsberechtigungsschein werden nicht erhoben.

Zuständige Stelle

Fachbereich Bürgerdienste
Warendorfer Straße 9
48361 Beelen