Hunde gehören an die Leine – lediglich außerhalb von Ortschaften dürfen sich die Tiere ohne Leine frei bewegen. 
Innerhalb von Ortschaften müssen die Vierbeiner angeleint sein. Die Leinenpflicht kontrolliert unser Ordnungsamt mit regelmäßigen Stichproben.


Die Leinenpflicht gilt für:

  • Fußgängerzonen
  • Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
  • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche
  • bei öffentlichen Versammlungen
  • Aufzügen
  • bei Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
  • in ausgewiesenen Landschafts- und Naturschutzgebieten

Leinenpflicht
Hunde gehören an die Leine – lediglich außerhalb von Ortschaften dürfen sich die Tiere ohne Leine frei bewegen. 
Innerhalb von Ortschaften müssen die Vierbeiner angeleint sein. Die Leinenpflicht kontrolliert unser Ordnungsamt mit regelmäßigen Stichproben.


Die Leinenpflicht gilt für:

  • Fußgängerzonen
  • Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
  • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche
  • bei öffentlichen Versammlungen
  • Aufzügen
  • bei Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
  • in ausgewiesenen Landschafts- und Naturschutzgebieten
https://serviceportal.beelen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/395/show
Fachbereich Bürgerdienste
Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88

Frau

Kremkus

14

02586 887-14
kremkus@beelen.de

Herr

Goedeke

14

02586 887-13
goedeke@beelen.de