Hausnummern und ihre Vergabe

Eine Hausnummer ist die Bezeichnung, die ein bestimmtes Gebäude in einer Straße oder einem Ort eindeutig identifiziert. Sie dient der Adressierung, Orientierung und der Auffindbarkeit eines Gebäudes. Die Hausnummer wird amtlich vergeben. Sie wird in amtlichen Verzeichnissen wie dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch festgehalten und ist Teil der amtlichen Lagebeschreibung einer Immobilie.
Um ihren Zweck als Orientierungshilfe zu erfüllen, muss die Hausnummer dauerhaft und gut sichtbar an der Hauswand oder Grundstücksgrenze angebracht sein.
Nach § 126 BauGB (Baugesetzbuch) sind Hauseigentümer übrigens dazu verpflichtet, eine Hausnummer anzubringen.
Einen guten Überblick, wo welche Hausnummern vergeben sind, gibt es im Geo-Informationsportal des Kreises Warendorf
Eine analoge Liste der Hausnummern in Beelen, in die regelmäßig Neueinträge eingepflegt werden, wird in der Gemeindeverwaltung geführt.

Neue Hausnummern
Neue Hausnummern werden in der Regel bei der Bearbeitung des betreffenden Bauantrages vergeben und sind auf der Baugenehmigung vermerkt. Nach Erteilung einer Baugenehmigung für ein neues Gebäude wird die Hausnummer nach einem festen Schema festgelegt. Der Bauherr erhält eine schriftliche Mitteilung über seine neue Hausnummer.

 

Zuständige Stelle

Meldeamt
Warendorfer Straße 9
48361 Beelen

Ansprechpartner