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Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz. Es unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sowie als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Die Sozialleistung wird nur auf Antrag gewährt. Maßgeblich für den Zeitpunkt, ab dem Wohngeld gezahlt wird, ist der Monat in dem der Antrag gestellt wurde.
Die Höhe richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentum).

Weitere Informationen zum Wohngeld gibt es beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 
MBWSV NRW.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert unter  www.wohngeldrechner.nrw.de ausrechnen lassen.
Weitere Informationen zum Thema „Wohngeld” sowie mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke gibt es unter
Wohngeld NRW.

Onlinedienste:

Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag

Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung

Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung