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Wenn Sie den Abgabenbescheid für das kommende Jahr erhalten haben, überprüfen Sie bitte die Richtigkeit aller Angaben in dem Bescheid, insbesondere Ihre Anschrift und die Bankverbindung und teilen Sie uns eventuelle Änderungen mit. 

Sollten Sie zwischenzeitlich nicht mehr Eigentümer des veranlagten Objektes sein, kann die steuerliche Zurechnung auf den neuen Eigentümer erst dann vorgenommen werden, wenn dem Steueramt der Gemeinde ein entsprechender Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer gegenüber der Gemeinde weiterhin steuerpflichtig. Die Fortschreibung des Grundbesitzes erfolgt immer zum 01.01. des auf den Verkauf des Grundbesitzes folgenden Jahres. Erst mit diesem Termin beginnt die Steuerpflicht des neuen Eigentümers. Andere vertragliche Vereinbarungen können daher nicht berücksichtigt werden.

Sofern bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren besteht, wird um Erteilung der hierfür erforderlichen Einwilligung gebeten. Bitte verwenden Sie bei allen Überweisungen oder Schreiben stets das auf diesem Abgabenbescheid angegebene Kassenzeichen/Mandatsreferenz, um eine ordnungsgemäße Zuordnung zum jeweiligen Objekt zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie, dass alle Zahlungen nur noch auf folgenden Konten der Gemeindekasse Beelen möglich sind:

Sparkasse Münsterland-Ost:

IBAN: DE69 4005 0150 0001 0405 00
BIC: WELADED1MST
Volksbank im Münsterland eG:

IBAN: DE31 4036 1906 0702 7775 00
BIC: GENODEM1IBB