Wohnungsgeberbescheinigung
Seit dem 1. November 2015 müssen Wohnungsgeber meldepflichtigen Personen schriftlich mit der sogenannten Wohnungsgeberbescheinigung den Ein- oder Auszug bestätigen.
Mit dem Ausfüllen der Bescheinigung sind die Wohnungsgeber in der Pflicht, bei der An- und Abmeldung der meldepflichtigen Person beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person (Hausverwalter zum Beispiel) – muss dem Meldepflichtigen den Ein- beziehungsweise Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen.
Der Gesetzgeber erhofft sich von dieser Regelung eine Erschwerung von Scheinanmeldungen. Fehlt die Bescheinigung oder ist sie fehlerhaft ausgefüllt, droht beiden Seiten ein hohes Bußgeld.
Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers/Vermieters
- Einzugdatum oder
- Auszugdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und ggf. Reisepass mit (Änderung der Anschrift). Außerdem ist die Vorlage des Familienstammbuches erforderlich. ggf. Sorgerechtserklärung (für Kinder von Nichtverheirateten) oder Negativbescheinigung (bei Alleinsorgeberechtigten)
Bei Ummeldung innerhalb von Beelen genügt die Vorlage des Personalausweises und ggf. Reisepasses, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann.
Wichtig: In beiden Fällen ist diese vom Vermieter/in unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Kosten
Es entstehen keine Gebühren.