Seit dem 1. November 2015 müssen Wohnungsgeber meldepflichtigen Personen schriftlich mit der sogenannten Wohnungsgeberbescheinigung den Ein- oder Auszug bestätigen.
Mit dem Ausfüllen der Bescheinigung sind die Wohnungsgeber in der Pflicht, bei der An- und Abmeldung der meldepflichtigen Person beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person (Hausverwalter zum Beispiel) – muss dem Meldepflichtigen den Ein- beziehungsweise Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen.
Der Gesetzgeber erhofft sich von dieser Regelung eine Erschwerung von Scheinanmeldungen. Fehlt die Bescheinigung oder ist sie fehlerhaft ausgefüllt, droht beiden Seiten ein hohes Bußgeld.
Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers/Vermieters
  • Einzugdatum oder
  • Auszugdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und ggf. Reisepass mit (Änderung der Anschrift). Außerdem ist die Vorlage des Familienstammbuches erforderlich. ggf. Sorgerechtserklärung (für Kinder von Nichtverheirateten) oder Negativbescheinigung (bei Alleinsorgeberechtigten)

Bei Ummeldung innerhalb von Beelen genügt die Vorlage des Personalausweises und ggf. Reisepasses, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann.

Wichtig: In beiden Fällen ist diese vom Vermieter/in unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

Kosten

Es entstehen keine Gebühren.

Wohnungsgeberbescheinigung

Seit dem 1. November 2015 müssen Wohnungsgeber meldepflichtigen Personen schriftlich mit der sogenannten Wohnungsgeberbescheinigung den Ein- oder Auszug bestätigen.
Mit dem Ausfüllen der Bescheinigung sind die Wohnungsgeber in der Pflicht, bei der An- und Abmeldung der meldepflichtigen Person beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person (Hausverwalter zum Beispiel) – muss dem Meldepflichtigen den Ein- beziehungsweise Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen.
Der Gesetzgeber erhofft sich von dieser Regelung eine Erschwerung von Scheinanmeldungen. Fehlt die Bescheinigung oder ist sie fehlerhaft ausgefüllt, droht beiden Seiten ein hohes Bußgeld.
Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers/Vermieters
  • Einzugdatum oder
  • Auszugdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und ggf. Reisepass mit (Änderung der Anschrift). Außerdem ist die Vorlage des Familienstammbuches erforderlich. ggf. Sorgerechtserklärung (für Kinder von Nichtverheirateten) oder Negativbescheinigung (bei Alleinsorgeberechtigten)

Bei Ummeldung innerhalb von Beelen genügt die Vorlage des Personalausweises und ggf. Reisepasses, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann.

Wichtig: In beiden Fällen ist diese vom Vermieter/in unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

Es entstehen keine Gebühren.

Anmeldung ihres Wohnsitzes, Umzug https://serviceportal.beelen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/332/show
Meldeamt
Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88

Frau

Lepper

11

02586 887-11
lepper@beelen.de

Frau

Huster

11

02586 887-39
huster@beelen.de

Frau

Hölker

12

02586 887-12
hoelker@beelen.de

Frau

Kemper

02586 887-0
kemper@beelen.de