Einen Leichenpass benötigen die Angehörigen eines Verstorbenen, wenn er von Deutschland aus ins Ausland zwecks Beisetzung überführt werden soll. Das Dokument stellt das Standesamt aus, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Soll der Verstorbene lediglich in ein anderes Bundesland gebracht werden, reicht die Todesbescheinigung beziehungsweise die Sterbeurkunde aus – sofern es in den jeweiligen Bundesländern, auch in solchen, die man während der Überführung durchfährt, Pflicht ist.

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses beträgt 15 Euro.
In der Regel sind es die Bestatter, die den Leichenpass beim zuständigen Standesamt beantragen.

Zuständige Stelle

Standesamt
Warendorfer Straße 9
48361 Beelen

02586 887-29
02586 887-88
E-Mail senden

Ansprechpartner

Leichenpass

Einen Leichenpass benötigen die Angehörigen eines Verstorbenen, wenn er von Deutschland aus ins Ausland zwecks Beisetzung überführt werden soll. Das Dokument stellt das Standesamt aus, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Soll der Verstorbene lediglich in ein anderes Bundesland gebracht werden, reicht die Todesbescheinigung beziehungsweise die Sterbeurkunde aus – sofern es in den jeweiligen Bundesländern, auch in solchen, die man während der Überführung durchfährt, Pflicht ist.

Die Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses beträgt 15 Euro.
In der Regel sind es die Bestatter, die den Leichenpass beim zuständigen Standesamt beantragen.

https://serviceportal.beelen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/316/show
Standesamt
Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-29
Fax 02586 887-88

Frau

Godbersen

26

02586 887-34
godbersen@beelen.de