Es ist ein alter Brauch: Mit dem beginnenden Frühjahr möchten die Menschen den Winter endgültig vertrieben wissen. Vielerorts begrüßen sie die warme Jahreszeit mit einem Osterfeuer, in dem symbolisch der Winter verbrannt wird. 
Solche Brauchtumsfeuer müssen vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde schriftlich oder telefonisch angemeldet werden, und zwar bis spätestens am Gründonnerstag.   
Die Anzeige des Brauchtumsfeuers muss folgende Angaben enthalten:
  1. Name und Anschrift der verantwortliche(n) Person(en), die das Brauchtumsfeuer durchführen möchte(n)
  2. Alter der verantwortlichen Person(en), die das Brauchtumsfeuer beaufsichtigt/beaufsichtigen
  3. Beschreibung des Ortes, wo das Brauchtumsfeuer stattfinden soll
  4. Entfernung des Brauchtumsfeuers zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
  5. Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials
  6. getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher, Mobiltelefon)

Hier geht es zum Antrag: Antrag Osterfeuer

Kosten

Es entstehen keine Gebühren.