Heiraten im Ausland
Manchmal muss es eben außergewöhnlich sein. Um dem vielleicht schönsten Tag im Leben das I-Tüpfelchen aufzusetzen, zieht es so manches Paar in die Ferne: Sie heiraten im Ausland – unter Palmen am Meer oder an einem anderen Lieblingsplatz.
Grundsätzlich stellt das kein Problem dar, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist.
Aber: Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Einen guten Überblick geben Ihnen die Seiten vom Auswärtigen Amt mit Tipps zum Heiraten in aller Herren Länder – von Alaska bis Virgin Islands. Auch die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern und die Botschaften des betreffenden Landes in der Bundesrepublik können zum Thema „Heiraten im Ausland” Auskünfte geben.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitz-Standesamt ausstellt. Dazu gehören unter anderem Bolivien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn. Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich ist ein Ehefähigkeitszeugnis in Belgien, Dänemark, Großbritannien, Jugoslawien, Kroatien, Norwegen und die Seychellen.
Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren – zum Beweis dafür, dass die Urkunde echt ist. Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab. Dort können Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe im deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen.