Tierschutz und Tierwohl sind ein hohes Gut. Gibt es Verstöße dagegen, schreitet das Ordnungsamt ein – meist nach Hinweisen aus der Bevölkerung. 
Unsere Ordnungsamtsmitarbeiter sind demnach verpflichtet, sich über die betreffende Örtlichkeit sowie die dort befindlichen Tiere zu informieren und Kontakt mit dem Besitzer der Tiere aufzunehmen. Gegebenenfalls werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, damit der Tierschutz und das Wohlergehen der betroffenen Tiere wieder gewährleistet werden können.  
Wenn es notwendig ist, wird außerdem das Veterinäramt des Kreises Warendorfs eingeschaltet.