Hundesteuer (Ab- und Anmeldung eines Hundes)
Wer einen Hund hält, muss Steuern zahlen. Wie hoch die Hundesteuer ist, liegt im Ermessen der einzelnen Kommunen. Die Steuer ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Jeder weitere Hund kostet zusätzlich Hundesteuer. Die Beträge für weitere Hunde sind in der Regel sogar höher als für den ersten Hund.
Anmeldung eines Hundes
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder wenn der Hund aus dem Wurf einer von ihm gehaltenen Hündin stammt, innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse bei der Gemeinde Beelen anzumelden.
Nach der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid. Außerdem bekommen Sie eine Steuermarke, die das Tier am Halsband tragen muss.
Abmeldung eines Hundes
Der Hundehalter muss seinen Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn verkauft oder abgegeben hat, das Tier abhandengekommen oder gestorben ist, bei der Gemeindeverwaltung, Fachbereich 1, Steuern und Abgaben, abmelden. Dieselbe Frist gilt, wenn der Halter aus der Gemeinde Beelen weggezogen ist.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Gemeinde Beelen zurückzugeben.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Hier geht es zur Hundesteuersatzung.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Gemeinde Beelen zurückzugeben.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Hier geht es zur Hundesteuersatzung.
Kosten
Derzeit gelten folgende Hundesteuersätze:
- Hund: 43,00 €
- Hund: 55,00 € je Hund
- Hund: 68,00 € je Hund