Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Er wird auf Grundlage von § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 WoFG (Wohnraumförderungsgesetz) ausgestellt. Der WBS bescheinigt die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze und enthält Angaben über die Wohnung, die bezogen werden darf. 
Er ist vor Abschluss des Mietvertrages beim jeweiligen Vermieter vorzulegen. 

Welche Kriterien sind bei einem WBS wichtig?

  • die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen
  • die Höhe des Einkommens
  • die Wohnungsgröße

Wer zählt zum Haushalt?

Alle Personen, die zusammen wohnen, zählen zum Haushalt. Haushaltsangehörig sind auch Personen, die alsbald – in der Regel innerhalb von 6 Monaten – dem Haushalt angehören werden. Deshalb gilt auch jedes Kind als haushaltsangehörig, dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird. Als nicht mehr haushaltsangehörig gelten Personen, die alsbald – in der Regel innerhalb von 6 Monaten – aus dem Haushalt ausscheiden werden. 

Wie hoch darf das Einkommen sein?

Der Haushalt muss die Einkommensgrenze des Gesetzes über die Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW einhalten. 

Wie groß darf die Wohnung sein?

In der Regel ist von folgender Wohnungsgröße auszugehen: 

  • für eine alleinstehende Person: 50 m² Wohnfläche
  • für einen Zwei-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche
  • für einen Drei-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 80 m² Wohnfläche
  • für einen Vier-Personen-Haushalt: 4 Wohnräume oder 95 m² Wohnfläche

Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 m² Wohnfläche. Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Arbeitsküche (bis zu 15 m²) und Nebenräume zu verstehen. Als geringfügig kann in der Regel eine Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße um bis zu 5 m² angesehen werden. Ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 m² kann im Einzelfall wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse zugebilligt werden. 
Dies ist beispielsweise möglich bei: 

  • jungen Ehepaaren (dies sind Verheiratete bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat)
  • Blinden
  • rollstuhlfahrenden Schwerbehinderten
  • Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern, wenn innerhalb der Gültigkeitsdauer des WBS das 6. Lebensjahr mindestens eines der Kinder vollendet wird
  • Eltern für den besuchsweisen Aufenthalt von einem oder mehreren außerhalb des Haushaltes lebenden nicht volljährigen Kindern

Gibt es unterschiedliche Arten von WBS?

Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen WBS und dem gezielten WBS. Der allgemeine WBS berechtigt zum Bezug einer Wohnung, die bei Antragstellung noch nicht feststeht. Der gezielte WBS berechtigt zum Bezug der in der Bescheinigung näher beschriebenen Wohnung. 

Wie lange ist ein WBS gültig?


Ein WBS ist für die Dauer eines Jahres gültig. 

Wo ist ein WBS gültig?

Der hier ausgestellte WBS ist gültig im Bundesland Nordrhein-Westfalen. 

Wer stellt die WBS aus?

Der Kreis Warendorf ist für alle kreisangehörigen Gemeinden und Städten zuständig.

Unterlagen

Formulare gibt es bei der Gemeindeverwaltung Beelen oder beim  Kreis Warendorf. 
Das Formular zum Beantragen des WBS bekommen Sie bei uns im Fachbereich 2 Bürgerdienste.