Der Personalausweis – seit November 2010 gibt es ihn im Scheckkartenformat – wird in der Regel für Personen ab 16 Jahren ausgestellt, da mit 16 Jahren die Ausweispflicht beginnt. In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. 
Ist der/die Antragsteller/in jünger als 16 Jahre, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dies bei Antragstellung zu bestätigen.
Für Personen, die geschäftsunfähig sind, kann nur diejenige Person den Ausweis beantragen, die als Betreuer ihren Aufenthalt bestimmen darf. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. 
Wichtig: Die antragstellende Person und ihr gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter müssen persönlich zur Beantragung erscheinen.
Abholbereit in etwa drei Wochen
In der Regel dauert die Erstellung des Personalausweises zwischen zwei und drei Wochen. Ist er fertig und zur Abholung bereit, bekommen Sie eine Benachrichtigung der Bundesdruckerei in Berlin und Sie können ihn bei uns im Bürgerservice Meldewesen abholen.
 

Unterlagen

  • ein aktuelles Lichtbild, welches den biometrischen Vorgaben entspricht
  • Ihren alten Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • eventuell die Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise das Stammbuch der Familie (seit Juni 2014 Auszug aus dem Eheregister)
  • bei Antragstellern/innen unter 16 Jahren die unterschriebene  Einverständniserklärung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten

Kosten

für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €
für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 37,00€
vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) 10,00 €.

 

Personalausweis
Der Personalausweis – seit November 2010 gibt es ihn im Scheckkartenformat – wird in der Regel für Personen ab 16 Jahren ausgestellt, da mit 16 Jahren die Ausweispflicht beginnt. In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. 
Ist der/die Antragsteller/in jünger als 16 Jahre, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dies bei Antragstellung zu bestätigen.
Für Personen, die geschäftsunfähig sind, kann nur diejenige Person den Ausweis beantragen, die als Betreuer ihren Aufenthalt bestimmen darf. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. 
Wichtig: Die antragstellende Person und ihr gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter müssen persönlich zur Beantragung erscheinen.
Abholbereit in etwa drei Wochen
In der Regel dauert die Erstellung des Personalausweises zwischen zwei und drei Wochen. Ist er fertig und zur Abholung bereit, bekommen Sie eine Benachrichtigung der Bundesdruckerei in Berlin und Sie können ihn bei uns im Bürgerservice Meldewesen abholen.
 
  • ein aktuelles Lichtbild, welches den biometrischen Vorgaben entspricht
  • Ihren alten Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • eventuell die Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise das Stammbuch der Familie (seit Juni 2014 Auszug aus dem Eheregister)
  • bei Antragstellern/innen unter 16 Jahren die unterschriebene  Einverständniserklärung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten
für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €
für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 37,00€
vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) 10,00 €.

 

https://serviceportal.beelen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/278/show
Meldeamt
Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88

Frau

Lepper

11

02586 887-11
lepper@beelen.de

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Huster

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02586 887-39
huster@beelen.de

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Hölker

12

02586 887-12
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