Für die Entsorgung sperriger Abfälle haben Sie die Möglichkeit, Sperrmüll zu beantragen. Die Entsorgung von sperrigen Abfällen ist kostenpflichtig. Die Kosten betragen derzeit 30,00 €. Die Gebührenerhebung erfolgt nach der Abfuhr der sperrigen Abfälle durch die Gemeinde Beelen.

Sie möchten Ihren Sperrmüll abholen lassen? Dann nutzen Sie bitte unsere Online-Anmeldung.

Sollte eine Online-Anmeldung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin bei der Gemeinde Beelen, die Ihnen bei der Anmeldung behilflich ist. Des weiteren stehen im Rathaus der Gemeinde Beelen Karten zur Anmeldung von sperrigen Abfällen zur Verfügung. Damit kann der Abfallbesitzer die sperrigen Abfälle dem von der Gemeinde beauftragten Unternehmen schriftlich anzeigen. Der Unternehmer teilt dem Antragsteller schriftlich den Entsorgungstermin mit.

Gegenstände im Sperrmüll dürfen ein Höchstgewicht von 50 Kilogramm nicht überschreiten und müssen sich mit zwei Personen verladen lassen. Das Gesamtvolumen wird beim Sperrmüll auf eine Menge von 5 m³ pro Abfuhr beschränkt. Jeder Haushalt ist angehalten, seinen Sperrmüll frühestens am Vorabend der angekündigten Abfuhr, spätestens bis 06:00 Uhr am Abfuhrtag an der Straße bereitzustellen. Privatgelände werden nicht befahren!

Was gehört zum Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören nur sperrige Abfälle aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstückes, die wegen ihres Umfangs oder Gewichts nicht über die zugelassenen Abfallbehälter entsorgt werden können. Dies sind zum Beispiel Möbel, Polstermöbel, Schränke, Regale, Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen, Teppiche einzeln (keine verlegten Teppichböden), Kisten, Koffer, sperrige Teile aus Holz oder Kunststoff.

Nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Geschäfts- und Gewerbemüll
  • Haushaltsgroßgeräte, wie Gas- und Elektroherde, Waschmaschinen, Herde, etc.
  • Öfen
  • Kühlgeräte
  • Autoteile, Reifen, Schrott, Maschinen, Gasflaschen und andere Druckbehälter, Batterien
  • Hausmüll, Gartenabfälle, kompostierbare Abfälle
  • Baureste wie Teer- oder Dachpappe, Kaltanstrich, Asbest-/Zementabfälle
  • Schadstoffe
  • Elektroschrott, z.B. Fernseher, Radiogeräte, Föhn usw.
  • Gegenstände, die mit dem Haus fest verbunden waren (z.B. Fenster und Türen)
  • Holzabfälle (Balken, Bretter, Gartenzäune u.ä.)
  • mit Müll befüllte Kartons oder Säcke, sowie Wertstoffe (z.B. Papier, Glas, Spiegel, Metall usw.)

Bitte beachten Sie, dass Grundstückseigentümer*innen bzw. Verursacher*innen dafür verantwortlich sind, dass liegen gelassene Abfälle nach der Abfuhr möglichst schnell entfernt und Straßen bzw. Gehwege gesäubert werden.

Wer holt den Sperrmüll ab?

Mit der Abfuhr von Sperrmüll ist die Firma Remondis Südwestfalen GmbH mit Sitz in Ennigerloh beauftragt. Bei Rückfragen setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Mitarbeiterin in Verbindung.

Online-Anmeldung Sperrmüllabholung

 

 

 

 

Zuständige Stelle

Fachbereich Bauen und Wohnen
Warendorfer Straße 9
48361 Beelen

Ansprechpartner