Telefongebühren-Ermäßigung
Die Telefongebühren-Ermäßigung ist keine staatliche Sozialleistung, sondern besteht aus dem – freiwilligen – Sozialtarif der Deutschen Telekom. Die Deutsche Telekom erlässt Ihnen einen Teil Ihrer Gesprächsgebühren, wenn Sie den Sozialtarif beantragen.
Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn Sie
- durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ) von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten
- Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten.
- blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90 Prozent erreicht
Antragsformulare gibt es im T-Punkt oder können auf der Internetseite der Deutschen Telekom heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Sozial-Tarif der Telekom gibt es hier.
Und wir informieren Sie darüber, welche Unterlagen dem Antrag im Einzelfall beizufügen sind und helfen beim Ausfüllen der Papiere.