Haben Sie ein Wildtier gefunden, sollten Sie es erst einmal in Ruhe lassen und nicht sofort aufnehmen. Oft handelt es sich um Jungtiere, die noch von ihren Eltern versorgt werden. Sie sollten nur dann tätig werden, wenn das Tier offensichtlich verletzt ist und dabei die notwendige Vorsicht walten lassen: Wildtiere können sich – gerade wenn sie verletzt sind – schmerzhaft zur Wehr setzen. Zuständig für Wildtiere sind die örtlichen Jagdpächter. Haben Wildtiere einen Unfall verursacht, müssen Sie die Polizei verständigen.

Wildtiere

Haben Sie ein Wildtier gefunden, sollten Sie es erst einmal in Ruhe lassen und nicht sofort aufnehmen. Oft handelt es sich um Jungtiere, die noch von ihren Eltern versorgt werden. Sie sollten nur dann tätig werden, wenn das Tier offensichtlich verletzt ist und dabei die notwendige Vorsicht walten lassen: Wildtiere können sich – gerade wenn sie verletzt sind – schmerzhaft zur Wehr setzen. Zuständig für Wildtiere sind die örtlichen Jagdpächter. Haben Wildtiere einen Unfall verursacht, müssen Sie die Polizei verständigen.

https://serviceportal.beelen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/256/show
Fachbereich Bürgerdienste
Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88

Frau

Kremkus

14

02586 887-14
kremkus@beelen.de

Herr

Goedeke

14

02586 887-13
goedeke@beelen.de