Die Gemeinde Beelen lässt die folgenden  öffentlichen Straßen von einem Privatunternehmen reinigen:

Warendorfer Straße   Axtbach – „Vering“
Greffener Straße   Gaffelstadt – Warendorfer Straße
Tich   Ostenfelder Straße – „Kottenstedte“
Siemensstraße   vom Wendehammer vor der B64 bis zum Wendehammer vorm Axtbach
Dieselstraße    
Dreingaustraße    
Neumühlenstraße   bis Haus-Nr. 32 bzw. 35
Ostenfelder Straße   bis Haus-Nr. 38 d
Vennort    
Westkirchener Straße                          bis Abzweig Mühlenweg
Tich    
Feldstraße   Westring bis Tennishalle

Die Straßenreinigung umfasst auch die Winterwartung. Bei den nicht aufgeführten Straßen sowie der gesamten Gehwege wird den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke  die Straßenreinigung und Winterwartung übertragen.
Um die anfallenden Kosten decken zu können, erhebt die Gemeinde Beelen für die Straßenreinigung Straßenreinigungsgebühren.  
Weitere Informationen dazu finden Sie im Ortsrecht der Gemeinde Beelen  (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

Gebühren

Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung (einschließlich Winterwartung) beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite:

  • Für Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen 1,70 €/lfd. Meter
  • Für Straßen des innerörtlichen Verkehrs 1,35 €/lfd. Meter
  • Für Straßen des überörtlichen Verkehrs 1,00 €/lfd. Meter

Zuständige Stelle

Fachbereich Bauen und Wohnen
Warendorfer Straße 9
48361 Beelen

Ansprechpartner

Straßenreinigungsgebühren
Die Gemeinde Beelen lässt die folgenden  öffentlichen Straßen von einem Privatunternehmen reinigen:

Warendorfer Straße   Axtbach – „Vering“
Greffener Straße   Gaffelstadt – Warendorfer Straße
Tich   Ostenfelder Straße – „Kottenstedte“
Siemensstraße   vom Wendehammer vor der B64 bis zum Wendehammer vorm Axtbach
Dieselstraße    
Dreingaustraße    
Neumühlenstraße   bis Haus-Nr. 32 bzw. 35
Ostenfelder Straße   bis Haus-Nr. 38 d
Vennort    
Westkirchener Straße                          bis Abzweig Mühlenweg
Tich    
Feldstraße   Westring bis Tennishalle

Die Straßenreinigung umfasst auch die Winterwartung. Bei den nicht aufgeführten Straßen sowie der gesamten Gehwege wird den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke  die Straßenreinigung und Winterwartung übertragen.
Um die anfallenden Kosten decken zu können, erhebt die Gemeinde Beelen für die Straßenreinigung Straßenreinigungsgebühren.  
Weitere Informationen dazu finden Sie im Ortsrecht der Gemeinde Beelen  (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

Gebühren

Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung (einschließlich Winterwartung) beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite:

  • Für Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen 1,70 €/lfd. Meter
  • Für Straßen des innerörtlichen Verkehrs 1,35 €/lfd. Meter
  • Für Straßen des überörtlichen Verkehrs 1,00 €/lfd. Meter
Gebühren, Straßen, Reinigung, Straßengebühren, Kosten https://serviceportal.beelen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/253/show
Fachbereich Bauen und Wohnen
Warendorfer Straße 9 48361 Beelen

Frau

Schneider

36

02586 887-35
schneider@beelen.de
Fachbereich Zentrale Verwaltung
Warendorfer Straße 9 48361 Beelen
Telefon 02586 887-0
Fax 02586 887-88

Frau

Schneider

36

02586 887-35
schneider@beelen.de