Straßenreinigungsgebühren
Die Gemeinde Beelen lässt die folgenden öffentlichen Straßen von einem Privatunternehmen reinigen:
Die Straßenreinigung umfasst auch die Winterwartung. Bei den nicht aufgeführten Straßen sowie der gesamten Gehwege wird den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke die Straßenreinigung und Winterwartung übertragen.
Warendorfer Straße | Axtbach – „Vering“ | |
Greffener Straße | Gaffelstadt – Warendorfer Straße | |
Tich | Ostenfelder Straße – „Kottenstedte“ | |
Siemensstraße | vom Wendehammer vor der B64 bis zum Wendehammer vorm Axtbach | |
Dieselstraße | ||
Dreingaustraße | ||
Neumühlenstraße | bis Haus-Nr. 32 bzw. 35 | |
Ostenfelder Straße | bis Haus-Nr. 38 d | |
Vennort | ||
Westkirchener Straße | bis Abzweig Mühlenweg | |
Tich | ||
Feldstraße | Westring bis Tennishalle |
Die Straßenreinigung umfasst auch die Winterwartung. Bei den nicht aufgeführten Straßen sowie der gesamten Gehwege wird den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke die Straßenreinigung und Winterwartung übertragen.
Um die anfallenden Kosten decken zu können, erhebt die Gemeinde Beelen für die Straßenreinigung Straßenreinigungsgebühren.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Ortsrecht der Gemeinde Beelen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Weitere Informationen dazu finden Sie im Ortsrecht der Gemeinde Beelen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Gebühren
Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung (einschließlich Winterwartung) beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite:
- Für Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen 1,70 €/lfd. Meter
- Für Straßen des innerörtlichen Verkehrs 1,35 €/lfd. Meter
- Für Straßen des überörtlichen Verkehrs 1,00 €/lfd. Meter