Grundsteuerreform: Abgabenbescheide 2025

Anfang Februar werden die Abgabenbescheide für das Jahr 2025 zugestellt. Die Grundsteuer wird darin in diesem Jahr aufgrund der Neubewertung durch das Finanzamt neu berechnet.

Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer 2025 ergeben sich aus zwei Bescheiden, die Ihnen bereits vor einiger Zeit (seit dem 1. Juli 2022) zugegangen sind. Diese Bescheide wurden vom zuständigen Finanzamt erlassen. Zum einen der Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (vorher Einheitswertbescheid). Der Grundsteuerwert wurde aufgrund des Bodenrichtwerts sowie der statistisch ermittelten Nettokaltmiete ermittelt.

Zum anderen der Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 1. Januar 2025. Hier wird der Grundstückswert mit einer Steuermesszahl, die gesetzlich festgelegt wird, multipliziert. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Beides sind sogenannte Grundlagenbescheide, die für die Gemeinde Beelen bindend sind. Einwendungen gegen den Grundsteuerwert oder den Grundsteuermessbetrag sind daher direkt an das zuständige Finanzamt zu richten.

Wesentliche Informationen zur Grundsteuerreform und unter anderem zur Ermittlung des Grundsteuerbetrages und weitere Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen sind auch im Internet unter www.grundsteuer.nrw.de abrufbar.

Für den Grundsteuerbescheid ist der vom Finanzamt festgelegte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde Beelen multipliziert worden. Die Hebesätze für die Gemeinde Beelen wurden am 19. Dezember vom Rat der Gemeinde Beelen beschlossen. Die Hebesätze betragen: Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz) 311 Punkte (2024: 248 Punkte) Grundsteuer B (bebauter oder unbebauter Grundbesitz, gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzter Grundbesitz) 743 Punkte (2024: 476 Punkte).

Die Hebesätze sind aufkommensneutral festgelegt worden. Das bedeutet, dass sich die Grundsteuereinnahmen der Gemeinde Beelen auf dem Niveau des Vorjahres belassen worden sind. Aufgrund des neuen Bewertungsmodells können sich allerdings zwangsläufig Belastungsverschiebungen ergeben. Dies hat zur Folge, dass ab 2025 manche Steuerpflichtige mehr, andere weniger an Grundsteuer zahlen müssen.

Aufgrund der Vielzahl der versendeten Grundsteuerbescheide ist mit einem erhöhten Aufkommen an Nachfragen zu rechnen. Angesichts der zu erwartenden Wartezeit bei persönlicher Vorsprache sollten Anfragen am besten schriftlich oder per E-Mail an info@beelen.de gestellt werden. Anliegen werden so schnell als möglich bearbeitet. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es hierbei zu Verzögerungen kommt.

Trotz Einspruch beim Finanzamt ist die neue Grundsteuer ab 2025 zunächst zu bezahlen. Die Gemeinde Beelen ist bei der Festsetzung der Grundsteuer zwingend an die Grundlagenbescheide (Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid) des Finanzamtes gebunden. Sollten diese fehlerhaft sein – beispielsweise durch falsche Berechnung des Grundsteuerwerts oder falsche Anwendung der Steuermesszahl – oder geht es generell um die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer, ist das jeweils zuständige Finanzamt Ansprechpartner. Ein Widerspruch, der sich diesbezüglich an die Gemeinde Beelen richtet, ist ohne Aussicht auf Erfolg.