Die kommende Umsetzung der Grundsteuerreform im Jahr 2025 ist für die Gemeinden eine große Herausforderung.

Nachdem die Grundsteuererklärungen abgegeben worden sind, werden die neu festgestellten Grundsteuerwerte und die neu festgesetzten Grundsteuermessbeträge durch die Finanzämter an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verschickt.

Damit im Vorfeld bereits einige Fragen beantwortet werden können, finden Sie hierzu im Dokumentenbereich wichtige Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025.