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Als Untere Denkmalbehörde nimmt die Gemeinde Beelen die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) wahr. Ziel des Denkmalschutzes ist es, Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen.
Zu den Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde gehören insbesondere:

  • Durchführung von Eintragungsverfahren für Denkmäler (Unterschutzstellung durch Eintragung in die Denkmalliste)
  • Führen und Fortschreiben der Denkmalliste
  • Entscheidung über Erlaubnisse für Veränderungen an Denkmälern sowie in deren engerem Umfeld
  • Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gemäß den einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften

Seit Inkrafttreten des Denkmalschutzrechts wurden in Beelen insgesamt 36 Denkmäler durch Eintragung in die Denkmalliste unter Schutz gestellt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Baudenkmäler wie historische Fachwerkhäuser, Hofanlagen oder ehemalige Industriebauten. Hinzu kommen sakrale Kleindenkmäler wie Bildstöcke, Wegekreuze und -kapellen.
Neben den Baudenkmälern sind derzeit sieben Bodendenkmäler (z. B. historische Landwehren) eingetragen. Darüber hinaus befinden sich auch bewegliche Denkmäler in der Denkmalliste. 
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Denkmälern sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Maßnahmen, die zu einer Veränderung des Denkmals führen können, bedürfen grundsätzlich einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.


Denkmalförderung
Zur Unterstützung der Erhaltung des kulturellen Erbes gewährt die Gemeinde Beelen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuschüsse für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen an eingetragenen Denkmälern. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Instandsetzung, die der Sicherung und Pflege des Denkmals dienen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der gemeindlichen Förderrichtlinien zur Denkmalpflege. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Darüberhinaus können, je nach Maßnahme, Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen oder steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

Für Fragen zum Denkmalschutz, zu geplanten Maßnahmen oder zu Förder- möglichkeiten steht Ihnen der Fachbereich Bauen und Wohnen gerne zur Verfügung.

Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis