Als Untere Denkmalbehörde ist die Gemeinde Beelen für ein breites Spektrum an denkmalschützenden und -pflegerische Aufgaben zuständig. Dazu gehören z.B.:

  • Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
  • Führen der Denkmalliste
  • Erlaubnisverfahren für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten und für Veränderungen in deren Umgebung
  • Bescheinigungen nach § 40 des Denkmalschutzgesetzes für die Erlangung von Steuervergünstigungen

Seit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes wurden in Beelen insgesamt 36 Denkmäler durch Eintragung in die Denkmalliste unter Schutz gestellt. Es handelt sich dabei um Gebäude wie z.B. alte Fachwerkhäuser, Hofanlagen oder auch um alte Industriebauten. Hinzu kommen sakrale Objekte wie Bildstöcke, Wegekreuze und -kapellen. Neben diesen Baudenkmälern gibt es auch sieben eingetragene Bodendenkmäler wie z.B. alte Landwehre. Ebenfalls werden in die Denkmalliste auch sog. bewegliche Denkmäler eingetragen. Hiervon stehen zurzeit sechs Denkmäler auf der Liste.
Eigentümer oder Nutzer, die Maßnahmen an ihrem Baudenkmal ausführen bzw. ausführen lassen, können öffentliche Förderungen Inanspruchnahmen. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Förderung besteht allerdings nicht.
Der Fachbereich Bauen und Wohnen, steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis 

Zuständige Stelle

Fachbereich Bauen und Wohnen
Warendorfer Straße 9
48361 Beelen

Ansprechpartner

Dokumente