Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege ambulant
Bei Pflegebedürftigkeit möchten die meisten Menschen die Betreuung so lange wie möglich in ihrer ihnen vertrauten Umgebung erhalten. Die ambulante Hilfe zur Pflege kann dies ermöglichen.
Pflegebedürftige sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
Vorrangig sind die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen. Nach einer entsprechenden Antragstellung erfolgt eine persönliche Begutachtung des Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen oder einer anderen beauftragten Stelle.
Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung durch die Pflegekasse. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad.
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu helfen und auch von Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden können, finden in einem Pflegeheim Unterkunft, Verpflegung und die notwendige umfassende soziale Betreuung und Pflege. Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) gewährt werden
Zuständig für die Bewilligung der beiden Leistungsarten ist der Kreis Warendorf.